Wenn Ihr Auto beschädigt wurde, ist das im ersten Moment ein großer Schock. Falls die Beschädigung durch jemand anderen zustande gekommen ist, liegt ein Haftpflichtschaden vor. In diesem Fall ist der Schädiger bzw. seine KFZ Versicherung für die Erstattung der Schadenkosten zuständig.
Denn es muss bewiesen werden, dass der Schaden durch den Schädiger entstanden ist. Außerdem ist es wichtig, die Höhe der Schadenssumme festzustellen. Denn nur dann stehen die Chancen gut, dass Sie den Schadenwert in vollem Umfang erhalten.
Als unabhängiger KFZ Sachverständiger erstellen wir Ihnen ein umfangreiches Gutachten, das den Schaden und die Schadensumme dokumentiert. Als Geschädigter obliegt Ihnen schließlich die Beweispflicht.
Das Sachverständigengutachten wird im Anschluss zusammen mit unserer Rechnung bei der Versicherung des Schädigers eingereicht.
Denn ein durch uns erstelltes Gutachten ist Teil des Schadens und aus diesem Grund ebenfalls vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu begleichen.
Nicht nur im unglücklichen Fall eines Unfallschadens kommen wir gerne zu Ihnen raus.
Wir erstellen leidenschaftlich gerne Oldtimergutachten und nehmen Fahrzeugbewertungen vor.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug versichern möchten.
Haben Sie nun Fragen zu einer von uns angebotenen Leistung? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Wir sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Leistungen erhalten Sie bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt in der das Fahrzeug steht oder bei uns in der Station die im Hallenbereich auch mit einer Hebebühne und guter Beleuchtung ausgerüstet ist.
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STERZ KFZ-Sachverständigen-Team
Burger Straße 51, 42929 Wermelskirchen, Deutschland
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